Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich. Ihr Kind sollte trotzdem eine Maske immer griffbereit haben. Wenn es in einer Klasse gehäufte Infektionsfälle geben sollte, werden wir für einen begrenzten Zeitraum für die betreffende Klasse eine Maskenpflicht verordnen.
Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
Antigentestswerden nurnach Bedarffreiwilligbei positiven Fallhäufungen in den Klassen durchgeführt.